
Das Gewaltschutzgesetz dient dem Schutz vor Gewalt und Nachstellung. Das Gesetz umfasst dabei Gewalt und Nachstellung im häuslichen Bereich als auch außerhalb von Paarbeziehungen.
Durch das Gesetz hat man die Möglichkeit, wenn man Opfer von Gewalt oder Gewaltandrohung wird, eine Schutzanordnung (früher einstweilige Verfügung) zu beantragen. Mit einer Schutzanordnung werden die Maßnahmen getroffen, die erforderlich sind, um weitere Verletzungen, Bedrohungen oder Nachstellungen zu verhindern. Der Inhalt der Schutzanordnung richtet sich dabei nach der Gefährdung und Bedrohung im jeweiligen Einzelfall.
Die folgenden Anordnungen sind möglich:
Die Schutzanordnung ist befristet und kann unter Umständen verlängert werden. Eine Verlängerung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es nach Erlass der gerichtlichen Schutzanordnung zu weiteren Gewalttätigkeiten, Bedrohungen oder Nachstellungen kommt.
Am 31.01.2025 hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet und somit die staatliche Verantwortung für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch das Gesetz sichergestellt. Ab 2032 sichert das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind.
Ziel des Gesetzes ist es langfristig ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen, welches sich aus Prävention, Schutz und Beratung für Betroffene zusammensetzt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Hilfsdiensten fördert. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind,