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Häusliche Gewalt 

Der Begriff „häusliche Gewalt“ umfasst Formen vorsätzlicher Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit einer anderen Person sowie die Androhung einer solchen Tat. 
Ist von häuslicher Gewalt die Rede, wird oft an die Gewaltausübung in Form von körperlicher Gewalt gedacht. Andere Gewaltformen, die ebenfalls Einfluss auf die körperliche und seelische Integrität der Gesundheit von Betroffenen nehmen können, werden vom sozialen Umfeld nicht immer in ihrem gewaltförmigen Charakter erkannt.
Häufig handelt es sich bei häuslicher Gewalt nicht um ein losgelöstes, einmaliges Ereignis, sondern um ein Muster von Verhaltensweisen, das auf Macht und Kontrolle abzielt. Die Formen der Gewaltanwendung sind dabei sehr unterschiedlich und äußern sich als:

  • Physische Gewalt (z.B. schlagen, treten, würgen)
  • Psychische Gewalt (z.B. Beleidigungen, Schlafentzug, Bevormundung)
  • Sexualisierte Gewalt (z.B. sexuelle Beschimpfung, Zwang zu sexuellen Handlungen)
  • Soziale Gewalt (z.B. Kontaktverbot, soziale Isolierung)
  • Ökonomische Gewalt (z.B. Kontrolle über das Einkommen, Verhindern von Erwerbsarbeit)
  • Digitale Gewalt (z.B. nachverfolgen, ausspionieren, digitale Überwachung)
  • Belästigung und Nachstellung/Stalking (z.B. ständiges belästigen, vehemmente Versuche der Kontaktaufnahme)
  • Reproduktive Gewalt (z.B. erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Abtreibung)
  • Tödliche Gewalt/Femizid Mord an einer Frau aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit

Die Folgen häuslicher Gewalt sind vielfältig und können sowohl unmittelbar als auch langfristig auftreten. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Körperliche Verletzungen mit Langzeitfolgen
  • Angstzustände, Scham- und Schuldgefühle, Angst vor Nähe und Intimität, geringes Selbstvertrauen, Gefühlen von Ohnmacht und Hilflosigkeit
  • Verlust von sozialen Kontakten und Isolation
  • Wirtschaftliche Einbußen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen

Wir unterstützen Sie dabei...

  • eigene Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln
  • ihre Ressourcen (wieder) zu entdecken
  • Grenzen auszuloten
  • alte Muster zu hinterfragen
  • neue Wege zu entdecken
  • neue Lebensqualität zu gewinnen
  • ihren Selbstwert zu stärken

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§34a Polizeigesetz

Die Polizei kann in Fällen von Gewalt(-androhung) den Täter für eine Dauer von 14 Tagen der Wohnung verweisen. In dieser Zeit hat die von Gewalt betroffende Frau die Möglichkeit in Ruhe über ihre Situation nachzudenken und weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten. Die Wegweisung kann auf eine Dauer von bis zu 6 Monaten verlängert werden.

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