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Vetrauliche Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen (VSS/ASS)

 Frauenberatung Viersen

Die vertrauliche Spurensicherung ist eine medizinische Untersuchung, die nach einer erfolgten Sexualstraftat oder Gewalttat auf Wunsch der Betroffenen vertraulich und kostenfrei durchgeführt werden kann. Die Spuren der Tat werden dabei gesichert und bis zu 10 Jahre verschlüsselt aufbewahrt, so dass sie bei einer späteren Anzeige verwendet werden können. 

Im Anschluss an Gewalthandlungen sind die betroffenen Personen häufig nicht in der Lage oder bereit sofort eine Anzeige zu erstatten. In diesen Fällen ist es aber dennoch wichtig, dass die Tatspuren zeitnah gesichert werden, um in einem potentiellen zukünftigem Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung zu stehen. Dies kann durch die vetrauliche Spurensicherung sichergestellt werden.

§132k SGB V & §27 Abs. 1 Satz 6 SGB V

Aufgrund einer Neuregelung im SGB V ist seit dem 01.03.2025 die vertrauliche Spurensicherung ein Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen. Geregelt wird dies durch einen Vertrag zwischen dem Land NRW, den Gesetzlichen Krankenkassen und Instituten für Rechtsmedizin. Demnach erstatten die Krankenkassen allen Krankenhäuser, die dem Vertrag beigetreten sind, die Kosten für die Untersuchung.  

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